Rechtliche Grundlage: DGUV Information 205-023 empfiehlt mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer. Bei erhöhter Brandgefährdung steigt der Wert auf 10 %. Die Puffer-Empfehlung kommt aus der Praxis: Urlaub + Krankheit führen zu Ausfällen, die bei Minimal-Besetzung zur Lücke werden.
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